Bei gesetzlich Versicherten ist die Haut- und Venenpraxis Winterhude einem Direktvertrag mit Krankenkassen und Betriebskrankenkassen beigetreten, der eine volle Kostenübernahme der endovenösen Radiowellentherapie (VENCLOSE™ RF-Ablationssystem) ermöglicht.
Betriebskrankenkassen oder auch Innungskrankenkassen, die diesem Vertrag nicht angehören, sind häufig bereit, nach einem Kostenübernahmeantrag aufgrund einer Einzelfallentscheidung die gesamten Behandlungskosten für eine endovenöse Radiowellentherapie (VENCLOSE™ RF-Ablationssystem) zu übernehmen, oder einen Kostenzuschuss zu gewähren. Bei allen weiteren gesetzlichen Krankenkassen muss einzeln angefragt werden.
Selbstverständlich können Sie aber auch als Selbstzahler eine endovenöse Radiowellentherapie (VENCLOSE™ RF-Ablationssystem) in Anspruch nehmen.